Das Problem mit nicht ausreichend gekennzeichneter Werbung auf YouTube beschäftigt die zuständigen Landesmedienanstalten schon seit längerem, nun wird erneut durchgegriffen: Die LMA Hamburg/Schleswig-Holstein geht gegen mehrere YouTuber vor.
Der YouTuber „Leon Machère“ habe in drei von ihm veröffentlichten Werbevideos gegen medienrechtliche Vorschriften verstoßen, erklärt die Landesmedienanstalt in einer Pressemitteilung. Neben dem Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag kam es zudem zu einem Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot. Gegen Machère soll nun sowohl ein medienrechtliches als auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden - es drohen bis zu 500.000 Euro Strafe.
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Schleichwerbung ist künftig eindeutig verboten
Geldstrafe für ApoRed
Zusätzlich wurde die Lifestylebloggerin „Lina Mallon“ förmlich abgemahnt. Sie habe in vier Beiträgen auf ihrem Blog und auf Twitter gegen die Bestimmung zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen. Einem Hinweis der Landesmedienanstalt kam Mallon unzureichend nach und beanstandet sie deshalb, Besserung wird gewünscht.
Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro gegen „ApoRed“ verhängt. Er habe gegen das Telemediengesetz verstoßen, indem er im Impressum auf allen Plattformen keine richtige Adresse angegeben habe. Eine versuchte Kontaktaufnahme der LMA blieb von ApoRed so gut wie unbeantwortet. Für Apored könnte das Urteil problematisch werden - ihm wurde kürzlich eine Bewährungsstrafe auferhängt:
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ApoRed wird zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
Es ist nicht das erste Mal, dass die Landesmedienanstalten durchgreifen:
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Flying Uwe muss 10.500 Euro Strafe wegen Schleichwerbung zahlen
